I - Zustandekommen
des Vertrags
Aufträge bedürfen
bei größeren Bestellungen im allgemeinen einer schriftlichen
Bestätigung des Verkäufers.
Erst damit kommt ein Kaufvertrag zustande. Bei einfachen Bestellungen
insbesondere an Endverbraucher
genügt die mündliche Annahmeerklärung des Kunden.
II - Kaufpreis
und Nebenkosten
Verpackungskosten, Versandkosten
sowie die Kosten der etwaigen Rücksendung des Verpackungsmaterials
gehen zu Lasten des Käufers. Die Angaben von Versandkosten bei Vertragsabschluß
sind unverbindlich.
III - Gefahrenübernahme
Die Gefahr geht auf den Käufer
über, sobald die Ware die Geschäftsräume des Verkäufers
verlässt.
IV - Lieferfrist / Verzug
Wir bemühen uns, vereinbarte Liefertermine einzuhalten. In jedem
Fall ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag erst nach Setzung
einer angemessenen Nachfrist von mindestens dreißig Tagen berechtigt.
Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden. Das Recht zum Rücktritt
kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Nachfrist vom Käufer
ausgeübt werden. Der Rücktritt vom Vertrag muß durch eingeschriebenen
Brief erklärt werden.
V - Zahlung des Kaufpreises / Skonti
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen innerhalb von 20
Tagen nach Empfang der Rechnung zu leisten. Skonto wird aufgrund schriftlicher
Vereinbarung gewährt. Ein vereinbarter Skontoabzug wird vom Nettorechnungsbetrag
(ohne USt) nach Abzug von Rabatt, Versand- und Verpackungskosten berechnet.
VI - Zahlungsverzug
Wird die Zahlungsfrist überschritten, so hat der Käufer dem
Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu bezahlen. Die Geltendmachung
eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
VII - Abnahmeverweigerung
Hat der Käufer die Ware innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht abgenommen,
so kann ihm der Verkäufer eine angemessene Frist zur Abnahme setzen.
Danach ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
VIII - Gewährleistung für Händler
Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen Mängel
der Ware bestehen nur, wenn sie innerhalb von drei Tagen nach Ablieferung
der Ware, in jedem Fall aber vor deren Verarbeitung oder Einbau, dem Verkäufer
schriftlich angezeigt und die Ware zur Nachprüfung zugesandt wird.
Der Verkäufer hat zunächst drei Möglichkeiten der Nachbesserung.
IX - Gewährleistung für Letztverbraucher
Gewährleistungsansprüche des Käufers müssen schriftlich
angezeigt und die Ware zur Nachprüfung zugesandt werden. Der Verkäufer
hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die
Nachbesserung fehl oder ist Ersatzlieferung in angemessener Zeit nicht
möglich, hat der Käufer das Recht, den Vertrag rückgängig
zu machen oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Das gleiche gilt,
wenn der Verkäufer von seinem Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung
keinen Gebrauch machen will.
X - Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware
bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller
sonstigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der
laufenden Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers. Bei Einbau
oder Verbindung in fremdes Eigentum hat der Verkäufer einen Vorausabtretungsanspruch
gegen seinen Vertragspartner.
XI - Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pirmasens.
XII - Nichtigkeit einzelner Klauseln
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen
ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
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