I - Zustandekommen des Vertrags

Aufträge bedürfen bei größeren Bestellungen im allgemeinen einer schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
Erst damit kommt ein Kaufvertrag zustande. Bei einfachen Bestellungen insbesondere an Endverbraucher genügt die mündliche Annahmeerklärung des Kunden.

II - Kaufpreis und Nebenkosten

Verpackungskosten, Versandkosten sowie die Kosten der etwaigen Rücksendung des Verpackungsmaterials gehen zu Lasten des Käufers. Die Angaben von Versandkosten bei Vertragsabschluß sind unverbindlich.


III - Gefahrenübernahme

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware die Geschäftsräume des Verkäufers verlässt.


IV - Lieferfrist / Verzug

Wir bemühen uns, vereinbarte Liefertermine einzuhalten. In jedem Fall ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens dreißig Tagen berechtigt. Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden. Das Recht zum Rücktritt kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Nachfrist vom Käufer ausgeübt werden. Der Rücktritt vom Vertrag muß durch eingeschriebenen Brief erklärt werden.


V - Zahlung des Kaufpreises / Skonti

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen innerhalb von 20 Tagen nach Empfang der Rechnung zu leisten. Skonto wird aufgrund schriftlicher Vereinbarung gewährt. Ein vereinbarter Skontoabzug wird vom Nettorechnungsbetrag (ohne USt) nach Abzug von Rabatt, Versand- und Verpackungskosten berechnet.


VI - Zahlungsverzug

Wird die Zahlungsfrist überschritten, so hat der Käufer dem Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.


VII - Abnahmeverweigerung


Hat der Käufer die Ware innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht abgenommen, so kann ihm der Verkäufer eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Danach ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.


VIII - Gewährleistung für Händler


Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen Mängel der Ware bestehen nur, wenn sie innerhalb von drei Tagen nach Ablieferung der Ware, in jedem Fall aber vor deren Verarbeitung oder Einbau, dem Verkäufer schriftlich angezeigt und die Ware zur Nachprüfung zugesandt wird. Der Verkäufer hat zunächst drei Möglichkeiten der Nachbesserung.


IX - Gewährleistung für Letztverbraucher


Gewährleistungsansprüche des Käufers müssen schriftlich angezeigt und die Ware zur Nachprüfung zugesandt werden. Der Verkäufer hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist Ersatzlieferung in angemessener Zeit nicht möglich, hat der Käufer das Recht, den Vertrag rückgängig zu machen oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Das gleiche gilt, wenn der Verkäufer von seinem Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung keinen Gebrauch machen will.


X - Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers. Bei Einbau oder Verbindung in fremdes Eigentum hat der Verkäufer einen Vorausabtretungsanspruch gegen seinen Vertragspartner.


XI - Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pirmasens.


XII - Nichtigkeit einzelner Klauseln


Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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